Cloud Professionals GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 2026-05-31 · Anwendungsbereich: B2B IT-, Salesforce-, CRM-, AI-Delivery- und Softwareleistungen
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Cloud Professionals GmbH, Seeholzenstr. 2, 82166 Gräfelfing, Deutschland, und ihren Auftraggebern über IT-, Software-, Salesforce-, CRM-, AI-Delivery-, Integrations-, Automatisierungs-, Beratungs- und Betriebsleistungen.
Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind nicht Zielgruppe der Leistungen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn Cloud Professionals ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen, Projektanlagen, Auftragsverarbeitungsverträge und sonstige einzelvertragliche Regelungen gehen diesen AGB vor.
§ 2 Vertragsschluss und Leistungsgrundlagen
Verträge kommen durch beiderseitige Unterzeichnung eines Einzelvertrags, durch Annahme eines Angebots, durch schriftliche Beauftragung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage eines abgestimmten Leistungsumfangs zustande.
Maßgeblich für Umfang, Termine, Vergütung und Liefergegenstände sind das jeweilige Angebot, die Leistungsbeschreibung, ein Statement of Work, eine Projektanlage oder eine sonstige einzelvertragliche Vereinbarung.
Online-Checkout, automatisierte Bestellung oder Zahlungsdienstleister-Abwicklung sind nicht Grundlage dieser AGB, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich vereinbart wird.
Cloud Professionals ist berechtigt, Angebote zeitlich zu befristen und vor Annahme zu widerrufen, soweit nicht anderes vereinbart ist.
§ 3 Leistungsgegenstand
Cloud Professionals erbringt je nach Einzelvertrag insbesondere Salesforce-Architektur, Konfiguration, Entwicklung, Integration und Betrieb; CRM-, Sales-, Service- und Marketing-Prozessberatung; AI-gestützte Automatisierungs- und Agentenlösungen; Softwareentwicklung, Schnittstellen, Datenmodelle und Systemintegration; Projektsteuerung, technische Beratung, Reviews, Dokumentation und Managed Services.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Einzelvertrag oder Angebot.
Cloud Professionals schuldet keine Rechts- oder Steuerberatung.
Soweit Leistungen auf Systemen, Daten oder Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, setzt die Leistungserbringung die rechtzeitige, vollständige und richtige Mitwirkung des Auftraggebers voraus.
Cloud Professionals erbringt die Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen Fachunternehmens nach den anerkannten Regeln der Technik und den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung.
§ 4 Dienstvertrag, Werkvertrag und Abnahme
Laufende Beratung, Architekturarbeit, Projektunterstützung, Betriebsleistungen, Managed Services, Reviews, Workshops und vergleichbare Delivery-Leistungen sind grundsätzlich Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB, sofern nicht ausdrücklich ein abnahmefähiger Erfolg vereinbart ist.
Ein Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB liegt nur vor, wenn der Einzelvertrag ein konkret beschriebenes, abnahmefähiges Arbeitsergebnis als geschuldeten Erfolg festlegt.
Bei Werkleistungen erfolgt die Abnahme nach Bereitstellung des vereinbarten Arbeitsergebnisses. Der Auftraggeber prüft unverzüglich und erklärt die Abnahme, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Erfolgt innerhalb von zehn Werktagen nach Bereitstellung keine begründete Rüge wesentlicher Mängel, gilt das Arbeitsergebnis als abgenommen, sofern Cloud Professionals auf diese Folge bei Bereitstellung hingewiesen hat.
Teilabnahmen und Meilensteinabnahmen können im Einzelvertrag vereinbart werden.
§ 5 Selbstständige Leistungserbringung, Weisungsfreiheit und keine Eingliederung
Cloud Professionals erbringt die Leistungen als rechtlich und wirtschaftlich selbstständiges Unternehmen.
Cloud Professionals bestimmt Ort, Zeit, Art und konkrete Durchführung der Leistungserbringung selbst, soweit der Einzelvertrag nicht aus sachlichen Gründen Abstimmungstermine, Projektmeilensteine, Servicezeiten oder technische Zeitfenster vorsieht.
Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Cloud Professionals oder deren eingesetzten Mitarbeitern arbeitsrechtliche Weisungen hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort, Arbeitsweise, Einsatzplanung, Urlaub, Abwesenheiten, interner Organisation oder Priorisierung einzelner Arbeitsschritte zu erteilen.
Fachliche Zielvorgaben, Anforderungen, Abnahmekriterien, Sicherheitsvorgaben und Projektprioritäten des Auftraggebers bleiben zulässig, soweit sie sich auf das vereinbarte Projektziel beziehen und keine Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers begründen.
Cloud Professionals ist nicht in die Betriebsorganisation des Auftraggebers eingegliedert. Eine Teilnahme an Projektmeetings, Abstimmungen, Sprint-Terminen, Workshops oder Systemzugriffen dient ausschließlich der projektbezogenen Koordination.
Cloud Professionals setzt grundsätzlich eigene Betriebsmittel, eigene Infrastruktur, eigene Entwicklungsumgebungen und eigene Organisationsmittel ein. Kundensystemzugriffe erfolgen nur, soweit sie für die Leistungserbringung technisch erforderlich sind.
Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf den Einsatz bestimmter Personen. Cloud Professionals entscheidet eigenständig über Auswahl, Austausch, Einsatz und Organisation eigener Mitarbeiter, Subunternehmer oder Erfüllungsgehilfen, soweit keine einzelvertraglichen Sicherheits- oder Vertraulichkeitsanforderungen entgegenstehen.
Cloud Professionals trägt das unternehmerische Risiko der eigenen Leistungserbringung, insbesondere für eigene Organisation, Qualifikation, Werkzeuge, interne Kosten, Nachbesserungsaufwand im Verantwortungsbereich von Cloud Professionals und Auslastung.
Leistungsnachweise, Statusberichte oder Abnahmeprotokolle dienen ausschließlich der Leistungsdokumentation, Abrechnung und Projektsteuerung. Sie begründen kein arbeitsrechtliches Weisungsrecht des Auftraggebers.
Die Parteien werden die tatsächliche Projektdurchführung so gestalten, dass sie diesen Grundsätzen entspricht. Bei Zweifeln über den Erwerbsstatus können die Parteien eine Klärung über das Statusfeststellungsverfahren der Deutschen Rentenversicherung in Betracht ziehen.
§ 6 Keine Arbeitnehmerüberlassung
Die Leistungen werden nicht als Arbeitnehmerüberlassung erbracht. Cloud Professionals bleibt alleiniger Arbeitgeber bzw. Auftraggeber der eingesetzten Personen.
Der Auftraggeber übt gegenüber eingesetzten Personen keine arbeitsrechtliche Weisungs-, Kontroll- oder Disziplinarbefugnis aus.
Projektbezogene Kommunikation des Auftraggebers erfolgt über die benannten Ansprechpartner oder im Rahmen abgestimmter Projektprozesse. Sie ersetzt nicht die interne Leistungssteuerung durch Cloud Professionals.
Sollte eine Leistung so ausgestaltet werden, dass eine Arbeitnehmerüberlassung, Eingliederung oder abhängige Beschäftigung droht, werden die Parteien die Leistung vor Fortsetzung anpassen oder rechtlich separat regeln.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner, Systemzugriffe, Testdaten, Entscheidungen, Freigaben und Unterlagen rechtzeitig bereit.
Der Auftraggeber benennt fachlich entscheidungsbefugte Ansprechpartner.
Verzögerungen, Mehrkosten oder Qualitätseinschränkungen, die auf unzureichender Mitwirkung beruhen, gehen nicht zu Lasten von Cloud Professionals.
Der Auftraggeber ist für Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Inhalte, Systeme und Zugriffe verantwortlich.
Der Auftraggeber sorgt für geeignete Datensicherungen seiner Systeme und Daten, soweit nicht ausdrücklich eine Backup-Leistung von Cloud Professionals vereinbart ist.
§ 8 Change Requests
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs bedürfen einer Abstimmung in Textform.
Cloud Professionals kann Auswirkungen auf Aufwand, Termine, Risiken und Vergütung prüfen und ein angepasstes Angebot erstellen.
Bis zur Annahme eines Change Requests bleibt der bisher vereinbarte Leistungsumfang maßgeblich.
Dringende produktive Störungen können nach dokumentierter Abstimmung auch vor formaler Angebotsannahme bearbeitet werden, wenn dies zur Schadensminderung erforderlich ist.
§ 9 Vergütung, Rechnung und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem Einzelvertrag. Möglich sind insbesondere Festpreis, Meilensteinvergütung, laufende Pauschale, Aufwand nach Tagessatz oder Stundensatz oder Abrufkontingent.
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit Umsatzsteuer anfällt.
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Vergütung nach Aufwand bestätigt der Auftraggeber zum Monatsende die geleisteten Stunden (Leistungsnachweis) als kaufmännische Grundlage der Abrechnung. Auf Basis des bestätigten Leistungsnachweises stellt Cloud Professionals die Rechnung; diese ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Die Bestätigung der Stunden dient ausschließlich der Abrechnung und begründet kein arbeitsrechtliches Direktionsrecht des Auftraggebers.
Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, kann Cloud Professionals gesetzliche Verzugszinsen und erforderliche Mahnkosten geltend machen und weitere Leistungen nach angemessener Vorankündigung bis zum Ausgleich offener Beträge zurückhalten.
§ 10 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Soweit im Einzelvertrag nicht anders geregelt, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit dies für den vertraglich vorausgesetzten Einsatz erforderlich ist.
Vorbestehende Methoden, Frameworks, Templates, Architekturprinzipien, Bibliotheken, Tools, Know-how, Routinen, generische Komponenten und interne Arbeitsmittel von Cloud Professionals verbleiben bei Cloud Professionals.
Open-Source-, Drittanbieter- und Plattformkomponenten unterliegen den jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen.
Eine Übertragung ausschließlicher Rechte, eine Herausgabe von Quellcode, eine Bearbeitungserlaubnis oder eine Unterlizenzierung bedarf ausdrücklicher einzelvertraglicher Regelung, soweit sie nicht für den vereinbarten Vertragszweck erforderlich ist.
§ 11 Vertraulichkeit
Die Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich.
Vertrauliche Informationen dürfen nur für Zwecke der Vertragsdurchführung genutzt und nur an Personen weitergegeben werden, die sie hierfür kennen müssen und entsprechend zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, rechtmäßig von Dritten erlangt wurden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher, behördlicher oder gerichtlicher Pflicht offenzulegen sind.
Die Pflicht gilt für drei Jahre nach Vertragsende fort; für Geschäftsgeheimnisse gilt sie solange, wie diese rechtlich als Geschäftsgeheimnisse geschützt sind.
§ 12 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren Datenschutzvorschriften.
Soweit Cloud Professionals personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
Cloud Professionals ist berechtigt, geeignete Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dies vertraglich, datenschutzrechtlich und sicherheitstechnisch zulässig ist.
Details zu Verarbeitungstätigkeiten, technischen und organisatorischen Maßnahmen und Unterauftragnehmern werden im jeweiligen Einzelvertrag oder Auftragsverarbeitungsvertrag geregelt.
§ 13 Haftung
Cloud Professionals haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang übernommener Garantien.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Cloud Professionals nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die jeweils gültige Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung von Cloud Professionals. Die Haftung für Personen- und Sachschäden bleibt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
Für Datenverlust haftet Cloud Professionals nur, soweit der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Auftraggeber entstanden wäre, sofern Datensicherung nicht ausdrücklich von Cloud Professionals geschuldet war.
Weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigung richten sich nach dem Einzelvertrag.
Ist keine Laufzeit vereinbart, kann ein Dauerschuldverhältnis von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform gekündigt werden.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei wesentliche Vertragspflichten trotz angemessener Fristsetzung verletzt, Zahlungsverzug erheblich ist oder die weitere Zusammenarbeit unzumutbar wird.
Bereits entstandene Vergütungsansprüche bleiben von der Kündigung unberührt.
§ 15 Referenzen
Cloud Professionals darf den Auftraggeber nur mit vorheriger Zustimmung als Referenz nennen.
Inhalte, Ergebnisse, Kennzahlen oder Projektinformationen dürfen nur mit Zustimmung des Auftraggebers veröffentlicht werden.
§ 16 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, München.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich strengere Form vorgeschrieben ist. Individualabreden bleiben vorrangig.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.